top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hiermit werden zwischen NLH Outdoor Training am Deich und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten gelten. Alle Dienstleistungen unterliegen vollständig diesen Bedingungen, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden. Bei Vertragsabschluss werden die AGB‘s mit der Anmeldung zum Training anerkannt und sind somit rechtswirksam.

§ 1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln das Verhältnis zwischen NLH Outdoor Training am Deich, vertreten durch Nadine Lüderitz-Heute (nachfolgend „NLH“ genannt) und dem Kunden hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines Gruppentrainings oder eines persönlichen Fitnesstrainings. 

Individuelle Regelungen werden im Vertrag vereinbart. Alle Dienstleistungen und Vertragsarten unterliegen vollständig diesen Bedingungen, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden. Bei Vertragsabschluss werden die AGB‘s anerkannt und sind somit rechtswirksam.

§ 2. Vereinbarung eines persönlichen oder eines Gruppentrainings 

Die Planung und Durchführung eines persönlichen oder Gruppentrainings und eventuellen Sonderleistungen (z.B. Erstellung eines Trainingsplanes) zwischen dem Kunden und NLH werden durch Abschluss eines Vertrags geregelt.
Der Kunde vereinbart damit die Trainings- bzw. Beratungseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. 

Der Kunde versichert mit Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung, dass er in vollem Umfang sporttauglich ist. Im Zweifel kann NLH die Bestätigung eines sachkundigen Arztes verlangen. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig. Dazu wird spätestens bei Vertragsübergabe ein entsprechender Anamnesebogen bzw. eine Erklärung zur Sporttauglichkeit zur Verfügung gestellt.


Der Kunde informiert seinen zuständigen Trainer unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die sich eventuell nach Abschluss des Vertrags ergeben. Während des Trainings teilt der Kunde dem Trainer unverzüglich jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein, etc. mit. 

§ 3. Trainingskonzept

NLH erstellt im Rahmen des Personal Trainings für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Beratungs- bzw. Trainingskonzept, dass den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. NLH kann das Konzept jederzeit während der Zusammenarbeit anpassen, soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit oder aber anderen Veränderungen des Kunden zu entsprechen.

NLH unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Kunden. NLH wird sich den Vorstellungen des Kunden entsprechend ausrichten.

§ 4. Zeitliche Rahmenbedingungen

Für das Personal Training gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, sofern nicht anders festgelegt und schriftlich fixiert wurde. 

Bei gegenüber NLH rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit des Personal- oder Gruppentrainings, (mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn), können die nicht in Anspruch genommenen Termine nachgeholt werden, sofern entsprechend freie Termine verfügbar sind. 

Kurzfristiger abgesagte Termine sind zu 100% kostenpflichtig. Sagt NLH einen Termin ab, wird dieser nach Absprache mit dem Kunden möglichst zeitnah nachgeholt. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Termine.

Das Training kann spontan abgesagt werden, wenn es aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Gewitter, Hagel, Sturm, Krankheit, zu geringe Teilnehmerzahl bei Gruppentraining etc.) nicht wie geplant durchführbar ist. Alle Informationen hierzu werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Trainingszeiten des Gruppentrainings (Häufigkeit in der Woche und ggf. auch die Uhrzeit) variieren über das Jahr (je nach Saison). Die jeweils aktuellen Trainingszeiten sind auf der Homepage nachzulesen.

Eine Trainingseinheit dauert im Regelfall 60 Minuten (inkl. Warmup, Hauptteil, Cooldown). Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

Das Training startet pünktlich, daher wird um rechtzeitige Anwesenheit gebeten. Gerne 10 min vor Trainingsbeginn. Kommt ein Teilnehmer zu spät, liegt es im Ermessen des Trainers den Teilnehmer vom Training auszuschließen, da das Verletzungsrisiko erhöht wäre. Des Weiteren liegt es im Ermessen des Trainers, Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Alkohol- und Drogeneinfluss, akuter Krankheitszustand) vom Training auszuschließen.

§ 5. Räumliche Rahmenbedingungen

Das Training findet – sofern nicht anders vereinbart - unter freiem Himmel oder in der Fitness Stuuv statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für die Teilnahme das Tragen von wetter-und temperaturgeeigneter Sportbekleidung.

Sollten auf Wunsch des Kunden andere Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmhallen, etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich vom Kunden zu tragen. Wünscht der Kunde eine Betreuung an einem anderen Ort fallen eventuell ebenso zusätzliche Kosten an (z.B. Fahrtkosten).

§ 6. Vergütung der Leistung

NLH erhält für die im Vertrag festgeschriebene Tätigkeit eine Vergütung in der in der angegebenen Höhe (siehe Auftragsbestätigung bzw. Vertrag). Der angegebene Endpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. NLH ist als Kleinunternehmer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Zahlung einer Gruppentrainingseinheit ist nach Buchung sofort fällig. 

Das Personal Training wird gemäß des Zahlungsplans des Vertrags abgerechnet. 

Im Falle gebuchter Mehrfachkarten (z.B. 5er Karte) gelten die Bedingungen des §4.

 

Wird erst innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn abgesagt, wird die ausgefallene Teilnahme als "absolviert" gewertet und vom Kontingent abgezogen. 

§ 7.Mindesteilnehmerzahl bei Gruppentraining

Ein Gruppentraining findet erst ab 4 Teilnehmer statt. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, so ist NLH berechtigt, den Kurs spontan abzusagen. Die Kommunikation erfolgt über Mobiltelefon.

§ 8. Informationspflicht

Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Vertrags und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit.
Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail/Website. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind im Vertrag bzw. im Anamnesebogen aufgeführt

§ 9. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Wird die Zusammenarbeit im Bereich Personal Training vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei NLH. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Dies gilt auch für eine Beendigung des Gruppentrainings, falls noch ein Restkontingent verfügbar ist. Verbleibendes Kontingent kann zu einem späteren Zeitpunkt oder für andere Gruppenkurse verwendet werden.

Sofern NLH aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitig beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

§ 10. Haftungsansprüche

NLH haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Vertrags erleidet.

NLH haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Trainingseinheit kein festes, abschließbares Depot für Wertsachen vorhanden ist. Es wird für den Fall von Verlust von Wertsachen keine Haftung übernommen. 

Des Weiteren haftet NLH nicht für Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit, die der Teilnehmer selbstverschuldet.

 

§ 11. Datenschutz / Geheimhaltung

NLH hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

​Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Leistungsgegenstands verwendet.

Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Einheit gelöscht.

Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von NLH Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

§ 12. Sonstiges

Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung.

Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. 

Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. 

Gerichtsstand ist Norden. 

bottom of page